Ärzte Zeitung, 21.4.1998
Hintergrund
Von Petra Spielberg
Ärzte brauchen dringend Richtlinien darüber, wie sie mit Patientenanfragen über E-Mail umgehen sollen. Diese Anregung zieht Dr. Gunther Eysenbach von der Dermatologischen Universitätsklinik Erlangen aus den Ergebnissen einer Umfrage der Abteilung für Medizinische Informatik, Epidemiologie und Public Health. Ärzte seien unsicher, wie sie auf Fragen reagieren sollen, die unverlangt in ihrem elektronischen Briefkasten landen, erklärte er bei einem Workshop der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie in Bonn.
Eysenbach und seine Kollegen hatten 56 Anbieter von dermatologischen Webseiten in aller Welt gefragt, wie sie mit E-Mail-Anfragen zu einem akuten Gesundheitsproblem umgehen (wir berichteten). 29 Ärzte reagierten, 18 von ihnen meinten, für dieses Kommunikationsproblem existierten keine verbindlichen Regeln. Zwei von ihnen hatten sich dazu schon rechtlich beraten lassen. Doch mehr als die Hälfte der Befragten hält es für sinnvoll und hilfreich, daß ärztlicher Rat über E-Mail eingeholt werden kann.
Unsicher sind Online-Ärzte laut Eysenbach darüber, ob sie Anfragen ignorieren dürften, ob Beratung geboten und erlaubt sei - oder die Antwort "Ich kann Ihre Frage leider nicht beantworten, suchen Sie bitte einen Arzt auf." Unterschiedliche Gesundheits- und Rechtssysteme erschwerten zusätzlich die weltumspannende Kommunikation. "Wenn zum Beispiel ein Arzt aus den Vereinigten Staaten eine Behandlungsempfehlung ausspricht, kann es durchaus sein, daß ein Patient in Deutschland diese gar nicht befolgen kann", erläuterte der Dermatologe. Schließlich seien manche US-Medikamente hier nicht zugelassen.
In diese Zwickmühle können deutsche Ärzte allerdings bislang gar nicht erst kommen. Nach deutschem Standesrecht sei nämlich eine telefonische Diagnosestellung und Beratung von Patienten, die ein Arzt nicht kennt, verboten, erklärt der Hamburger Arztrechtler Dr. Ulrich Steffen. Gleiches müsse für die elektronische Beantwortung von Patientenanfragen gelten.
Zwar gebiete es das ärztliche Gewissen, auf Hilfegesuche via E-Mail zu reagieren, aber der Arzt dürfe "dem Patienten lediglich empfehlen, mit seinem Problem seine oder die Sprechstunde eines ärztlichen Kollegen aufzusuchen." Damit sei er wettbewerbs- und berufsrechtlich auf der sicheren Seite, betont Steffen.
Wie unterschiedlich Informationsanbieter in aller Welt mit dem Problem umgehen, zeigt eine fingierte Anfrage der Erlanger Arbeitsgruppe: Ein vorgeblicher Patient unter immunsuppressiver Therapie beschrieb die Symptome eines Herpes Zoster und wollte wissen, an welcher Krankheit er leide, ob sie gefährlich sei und was er dagegen tun könne.
Obwohl es sich um eine offensichtlich lebensbedrohliche Krankheit handelte, reagierte nur die Hälfte der Angeschriebenen (28 von 56) überhaupt. 17 von ihnen stellten eine richtige Diagnose, einer eine falsche. Nur fünf empfahlen eine konkrete Therapie. "Die übrigen wollten sich nicht via E-Mail zu dem Problem äußern. Immerhin haben aber fast alle dazu geraten, dringend einen Arzt aufzusuchen", stellte Eysenbach fest.
Die fingierte Anfrage ging an dieselben Informationsanbieter dermatologischer Webseiten, die - ohne den Zusammenhang zu erfahren - anschließend auch den Fragebogen erhielten. Erstaunlicher Widerspruch: 15 derjenigen, die auf die fiktive E-Mail Anfrage reagiert hatten, gaben bei der anschließenden Befragung an, solche Mails grundsätzlich nicht zu beantworten. 13 erklärten, sie gingen stets auf das individuelle Problem ein. Ebenso viele behaupteten, sie gäben Standardantworten.
Warum sich überhaupt Patienten oder Angehörige an einen virtuellen Doktor wenden, analysierte die Dermatologischen Uniklinik Erlangen anhand von 209 E-Mails in ihrem eigenen elektronischen Briefkasten. Mögliche Gründe: Frustration über den bisherigen Behandlungsverlauf und der Wunsch nach einer Zweitmeinung, vor allem bei chronischen Krankheiten. t aus den Erlanger Studien den Schluß: "Nationale ärztliche Verbände oder besser internationale Arbeitsgruppen müssen dringend einheitliche Standards entwikkeln, die Ärzten eine sichere Vorgehensweise bei der E-Mail-Kommunikation über Gesundheitsprobleme ermöglichen." Unterscheiden sollten die Richtlinien zwischen Anfragen zu neuesten Forschungsergebnissen und zu einer persönlichen Erkrankung.
Die online-erfahrenen Dermatologen aus Erlangen raten grundsätzlich zu restriktiven Vorgaben und empfehlen einen Standardhinweis für die Homepage: Anfragen zu persönlichen Gesundheitsproblemen könnten prinzipiell nicht beantwortet werden können; in akuten Fällen solle der Patient unbedingt einen Arzt aufsuchen. Damit schütze sich der E-Mail-Beantworter auch vor Anfragen, hinter denen vielleicht gar kein Patient stecke - Eysenbach mutmaßte, daß Pharmaunternehmen sonst das Verschreibungsverhalten testen könnten.
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